Lässt ein Mieter auf seinem angemieteten Grundstück eigenmächtig Bäume fällen, kann das zu einer Schadensersatzzahlung kommen.
Die Richter des Oberlandesgerichts Oldenburg sprachen dem Grundstückseigentümer 40.000 Euro zu, da das Grundstück ohne Sichtschutz der Bäume weniger wert ist.
(Oberlandesgericht Oldenburg: Az.: 14U 77/09)
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