Ein Maklervertrag kommt im Internet nur zustande, wenn ein Kunde das Internetexpose´des Maklers aufruft und das Expose´ einen eindeutigen Provisionshinweis enthält.
(Landgericht Hamburg, Urteil: 21.09.07, AZ: 3280 427/06)
Ein Maklervertrag kommt im Internet nur zustande, wenn ein Kunde das Internetexpose´des Maklers aufruft und das Expose´ einen eindeutigen Provisionshinweis enthält.
(Landgericht Hamburg, Urteil: 21.09.07, AZ: 3280 427/06)
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