Eine neue Bauordnung gilt in Schleswig-Holstein ab dem 01.05.2009. Nach der neuen Bauordnung brauchen Gebäude bis 7 Meter Höhe keine Baugenehmigung mehr. Durch die neue Bauordnung wird vieles einfacher und das Genehmigungsverfahren vereinfacht. Der Bauherr reicht seine Bauunterlagen ein und teilt der Gemeinde mit, dass er bauen will.

Gibt es innerhalb eine Monats keinen Widerspruch der Gemeinde, so kann gebaut werden. Bis 2010 müssen Rauchmelder in Fluren, Kinderzimmern und in Schlafzimmern eingebaut werden.

Bis 2020 müssen auch nachträglich Wasserzähler eingebaut werden, außer der nächträgliche Einbau stellt eine unverhältnismäßigen hohen Aufwand dar.

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