Der Hausverwalter kann eine Einzelperson oder ein Unternehmen sein. Er ist für die Abwicklung aller anfallenden Angelegenheiten einer Wohneigentumsanlage zuständig. Solche Angelegenheiten sind in der Regel die Instandhaltung, Instandsetzung, Kostenkalkulation, die Erstellung von Abrechnungen und die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder. Der Hausverwalter ist Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter.
Hinterlasse einen Kommentar