Die Löschungsbewilligung wird durch den Gläubiger des jeweiligen Grundpfandrechts erteilt, z.B. durch die Rückzahlung eines Darlehns, dadurch wird dann das Grundpfandrecht im Grundbuch gelöscht. Ohne eine Bewilligung durch den Gläubiger (meistens Banken oder Sparkassen) erfolgt keine Löschung. Eine Bewilligung wird durch eine Urkunde/öffentliches Dokument des Gläubiger erklärt und über einen Notar beim Grundbuch erfolgt dann die Löschung.
Löschungsbewilligung
Von Sebastian Herrmann|2011-08-29T21:11:57+02:0029.08.2011|Kategorien: Lexikon|Tags: Darlehns, Gläubiger, Grundbuch, Grundpfandrecht, Löschungsbewilligung|0 Kommentare
Über den Autor: Sebastian Herrmann
Sebastian Herrmann hat eine Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann absolviert. Nach der Ausbildung hat Herr Herrmann ein Studium zum Diplom Betriebswirt (FH) abgeschlossen. Herr Herrmann ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte (bdvb).
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