Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung bezüglich des Kinderlärm-Gesetz gebilligt. Dadurch ist es künftig nicht mehr möglich gegen Kinderlärm in der Nachbarschaft Klage einzureichen. Der Bundesrat bat lediglich die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren für den ungeregelten Bereich der Kindertagsepflege eine höhere Rechtssicherheit zu schaffen.

Des Weiteren soll es in reinen Wohngebieten möglich sein, Kindertageseinrichtungen zu errichten, die der Größenordnung gemäß der Gebietsversorgung entspricht. Eine entsprechende Änderung der Baunutzungsverordnung ist von der Bundesregierung geplant.

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