Die Löschungsbewilligung wird durch den Gläubiger des jeweiligen Grundpfandrechts erteilt, z.B. durch die Rückzahlung eines Darlehns, dadurch wird dann das Grundpfandrecht im Grundbuch gelöscht. Ohne eine Bewilligung durch den Gläubiger (meistens Banken oder Sparkassen) erfolgt keine Löschung. Eine Bewilligung wird durch eine Urkunde/öffentliches Dokument des Gläubiger erklärt und über einen Notar beim Grundbuch erfolgt dann die Löschung.

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