Das Amtsgericht Köln hat entschieden, dass ein Mieter keine Gegenstände abstellen oder Bilder im Treppenhaus aufhängen darf. Da dies eine unzulässige Sondernutzung von nicht genutzten Räumlichkeiten ist.
Daher muss ein Mieter auf verlangen des Vermieters Bilder oder Gegenstände wieder entfernen. Es sei denn, der Vermieter erlaubt die Sondernutzung.
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 15.07.2011, Az.: 220 C 27/11)
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