Das Rangverhältnis regelt die Reihenfolge, in der die bestehenden Rechte an einem Grundstück erfasst sind und bei einer Zwangsverwaltung und/oder Zwangsversteigerung berücksichtigt werden. Das bedeutet, wer zuerst eingetragen ist, hat das vorrangige Recht und wird somit auch zuerst bei einer Verwertung bedient.
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