Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) muss ein Vermieter dem Mieter die Kosten für die Endrenovierung erstatten, wenn der Mieter die Renovierung im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Klausel im Mietvertrag durchgeführt hat, obwohl die Vertragsklausel unwirksam war. Da die Renovierung ohne Rechtsgrundlage erfolgte, hat der Mieter einen Anspruch auf Rückerstattung, da der Vermieter sich ungerechtfertigt bereichert hat.

Dagegen hat der Mieter aber keinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter, weil diesem kein Verschulden trifft. Das Gericht hat den Wert der durchgeführten Arbeit zu schützen und bestimmt so die Höhe des Anspruchs.

(BGH, AZ: VIII, ZR 302/07)