Vermieter haften für die Müllgebühren, auch dann, wenn der Müll von einem seiner ehemaligen Mieter stammt. Im verhandelten Fall vor dem Verwaltungsgericht Neustadt, hatte die Stadt Pirmasens vom Grundstückseigentümer die ausstehenden Müllgebühren gefordert.
Die Stadt forderte insgesamt 278 Euro für Jahre 2006 und 2007 an Müllgebühren.
Der Eigentümer bekam kein Recht, denn nach der Satzung der Stadt ist neben dem Mieter auch Eigentümer Schuldner bei den Entsorgungsgebühren. Diese Bestimmung ist nach den Richtern nicht zu beanstanden.
Eigentümer eines Grundstücks haften für den Abfall. Das Geld könne der Eigentümer aber vom Ex-Mieter zivilrechtlich einfordern.
(Verwaltungsgericht Neustadt, Az.: 4K 311/10 NW. Urteil vom 14.07.2010)
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