Das Grundschuldformular gibt unter anderem Auskunft über die Schulden, die durch die Grundschuld abgesichert werden. Jedoch kann es auch vorkommen, dass die Schulden, die zur Besicherung der Grundschuld mit einebzogen werden , in einer seperaten Vereinbarung, der sogenannten Zweckerklärung, aufgeschlüsselt werden.

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