Ein Makler darf dem Verkäufer bei der Flächenangabe vertrauen und somit die Flächenangabe übernehmen. Soweit die Angaben nicht offensichtlich falsch sind.

Die Zusatzangabe ca. ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch lediglich die Angabe, dass es sich dabei um einen Nährungswert handelt. Bei einer ungeraden Flächenangabe ergibt sich der Zusatz nicht automatisch durch Zahlenangabe.

(Landgericht Hamburg, Az.: 329 0206/09, Urteil vom 08.01.2010)