Laut dem Bundesgerichtshof darf ein Vermieter einen Mietvertrag einer Wohnung kündigen, wenn sich der Wohnblock in der die Wohnung sich befindet, in einem schlechten Zustand ist und keinen heutigen Wohnstandards entspricht.
Dann darf der Vermieter die Mietverträge kündigen und den Wohnblock abreißen und an Ort und Stelle neue Mietwohnungen bauen. Dieses Urteil ist eine Stellungnahme zu einer Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
(BGH, Az.: VIII ZR 155/10, Urteil vom 09.02.2011)
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