Ein Vermieter kann eine Mieterhöhung bei Modernisierungsmaßnahmen auch ohne eine vorherige Ankündigung verlangen bzw. durchführen, wenn er die Maßnahme durchgeführt hat. Es ist dabei unwichtig, ob er die Modernisierungsmaßnahmen gegenüber dem Mieter angezeigt hat.
Im verhandelten Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGB) ging es um einen Vermieter aus Berlin, der in seinen Mietshaus einen Fahrstuhl einbauen ließ. Nach dieser Modernisierungsmaßnahme verlangte er eine Mieterhöhung von seinen Mietern. Zunächst hatte der Vermieter diese Maßnahme auch den Mietern schriftlich mitgeteilt, aber nach einem Widerspruch einer Mieterin wieder zurückgezogen. Später ließ der Vermieter doch den Fahrstuhl einbauen. Dadurch erhöhte sich die Grundmiete um 120,78 Euro. Die Beklagte Mieterin zahlte jedoch den erhöhten Mietbetrag nicht. Der Vermieter verklagte daraufhin die Mieterin auf Zahlung.
Der BGH gab dem Vermieter Recht, da eine Mieterhöhung nach einer erfolgten Modernisierungsmaßnahme nicht ausgeschlossen wird, weil es vorher keine Ankündigung durch den Vermieter nach § 554 Abs. 3 BGB gab.
Die sich aus diesen Paragraphen ergebende Ankündigungspflicht soll den Mieter bloß die Gelegenheit geben, sich auf die Maßnahmen vorzubereiten und eventuell von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Somit wird ein Vermieter durch die Auskunftspflicht nicht eingeschränkt, die Kosten nach tatsächlicher Modernisierung nach § 559 Abs. 1 BGB auf die Miete umzulegen.
(Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 164/10, Urteil vom 02.03.2011)
Ähnliche Beiträge
- Mieterhöhung bei Modernisierung nur für notwendige Maßnahmen Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Vermieter bei einer Modernisierung nur die Kosten ansetzen darf, die notwendig sind. Kosten für unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Aufwendungen dürfen bei einer Modernisierung […]
- Mietvertrag: Urteile zur Kündigung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Urteile zur Kündigung von Mietverträgen getroffen. In dem ersten Urteil war eine Mieterin in 2005 nach 9 Monaten wieder aus ihrer angemieteten Wohnung ausgezogen. Die Mieterin hatte die Kündigung […]
- Mieterhöhung mit Mietspiegel aus Großstadt unwirksam Vermieter dürfen bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht den Mietspiegel einer Großstadt in einer benachbarten Kleinstadt oder in einem Nachbardorf anwenden. Eine Vermieterin hatte für eine im Umkreis von Nürnberg […]
- Gericht: Ähnliche Größe bei Vergleichswohnungen In einem verhandelten Fall vor dem Amtsgericht Kandel (Rheinland-Pfalz) wollte ein Vermieter eine Mieterhöhung durch Nennung von drei Vergleichswohnungen im gleichen Gebäude begründen. Die Wohnung des Mieters hat eine Wohnfläche von 129 […]
- 30 Prozent der jährlichen Mieterhöhungen fehlerhaft Fast ein Drittel der jährlich rund zwei Millionen Mieterhöhungen in Deutschland sind fehlerhaft oder zu hoch. Zu diesem Schluss kam der Deutsche Mieterbund im Zuge der Neuauflage der Broschüre "Mieterhöhung". 70.000 Mal pro Jahr führen […]
- Schadensbeseitigung bei Modernisierungsmaßnahmen Renovierungsarbeiten, die infolge von Modernisierungsmaßnahmen erforderlich werden, können vom Vermieter zu den Modernisierungskosten zugerechnet und damit auf eine Mieterhöhung umgelegt werden. Das Bundesgerichtshof entschied jetzt, […]
- Mietspiegel muss nicht immer der Neueste sein Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) ist ein Mieterhöhungsverlangen nicht formell unwirksam, wenn bei einem Mieterhöhungsverlagen durch einen Vermieter nicht der aktuelle Mietspiegel verwendet wird. Im verhandelten Fall hatte ein […]
- Renovierungskosten: Sind auch bei Modernisierung umlagefähig Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, das die Kosten die bei Renovierungsarbeiten durch Modernisierungsmaßnahmen anfallen, der Vermieter diese per Modernisierungsmieterhöhung auf die Mieter umlegen darf. Im verhandelten Fall vor […]
- Mieterhöhung ohne Unterschrift gültig Laut einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 10.11.2010 ist ein Mieterhöhungsverlangen ohne Unterschrift gültig. Somit ist ein Schreiben mit dem Vermerk: " Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig", […]
- Kappungsgrenze Bei der Kappungsgrenze handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, welche die maximale prozentuale Mieterhöhung innerhalb einer bestimmten Zeitperiode regelt. Demnach darf der Vermieter die Miete um maximal 20 Prozent innerhalb von 3 […]
Hinterlasse einen Kommentar