Die Obhutspflicht unterliegt dem Mieter. Die Obhutspflicht beinhaltet die Pflege der Wohnung und die Abwendung von möglichen Schäden, soweit es im Rahmen der Möglichkeit des Mieters liegt.

Der Mieter muss den Vermieter über Schäden sofort informieren, da es bei schweren Verletzungen der Obhutspflicht zur fristlosen Kündigung des Mieter führen kann.