Ab dem 1. Juli 2009 benötigen jetzt auch Nichtwohngebäude einen Energieausweis. Der Eigentümer eines Nichtwohngebäudes muss nun auch bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf einen Energieausweis vorlegen.

Der Energieausweis muss den möglichen Mietern spätestens auf Nachfrage vorgelegt werden. Ansonsten kann es zu einem Bußgeld kommen.

Betreiber von öffentlichen Gebäuden müssen jetzt auch einen Energieausweis deutlich sichtbar aushängen, dies gilt bei Gebäuden mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und Publikumsverkehr.