Eine Eigentümergemeinschaft kann die Nutzung einer Wohnung untersagen. Im vorliegenden Fall, untersagte die Eigentümergemeinschaft die Nutzung einer Wohnung als Massagepraxis zur sexuellen Entspannung. Das Oberlandesgericht Hamburg gab der Eigentümergemeinschaft Recht. Solch eine Praxis führt zu einer Wertminderung der übrigen Wohnungen. (2 Wx, 76/08)