Seit dem ersten Januar 2010 sind bei Neubauten oder Gebäudesanierungen elektronische oder digitale Zähler für Gas und Strom als so genannte Smart Meter Pflicht. Damit wird eine EU-Umweltrichtlinie in Deutschland umgesetzt.
Diese Zähler haben den Vorteil, dass sie ständig den Verbrauch erfassen und somit tagesgenau von Energieversorger abgelesen werden können. Ein Mieter kann so sein Verbrauchsverhalten genau steuern. Somit bekommt der Mieter einen Anspruch auf eine halb-, monatliche und vierteljährliche Abrechnung, anstatt auf eine Jahresabrechnung.
Der Mieter kann auch für eine Bestandsbau einen Zähler beantragen, die Kosten hierfür hat der Mieter aber selber zu tragen.
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