Die Schadensersatzansprüche des Vermieters beginnen ab der ordnungsgemäßen Übergabe der Wohnung. Die Verjährung beträgt 6 Monate, so dass der Vermieter innerhalb dieses Zeitraums etwaige Ansprüche stellen muss.

(Bundesgerichtshof (BGH), Az.: VIII ZR 8/11, Urteil vom 12.10.2011)

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