Bis zum 31. März 2010 kann ein Vermieter einen Antrag auf Grundsteuererlass beantragen. Dafür muss als Voraussetzung, der Rohertrag des Grundstücks um mehr als 50 Prozent gemindert sein. D.h. es müssen weniger als die Hälfte der erzielbaren Miete eingenommen worden sein. Dann erhält der Vermieter einen Erlass von 25 Prozent auf die Grundsteuer.

Sollte der Rohertrag des Grundstücks sogar zu 100 Prozent ausfallen, so erhält der Vermieter maximal 50 Prozent der Grundsteuer erlassen. D.h. auch wenn man keine Mieteinnahmen hat, muss Grundsteuer gezahlt werden.

Der Vermieter muss auch nachweisen, dass er sich um Vermietung bemüht hat, zum Beispiel durch Inserate in Zeitungen.

Wichtig, der Antrag auf Grundsteuererlass muss spätestens zum 31. März 2010, bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden. Ansonsten verliert man den Anspruch für das Jahr 2009.

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