Nach dem Urteil des Verwaltungsgericht Düsseldorf dürfen Schwalbennester an einer Hausfassade nicht ohne Weiteres entfernt werden.

Mit dem Verweis auf das Bundesnaturschutzgesetz, verurteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine Immobilieneigentümerin, vor der Rückkehr der Schwalben künstliche Nester an der Hausfassade anzubringen.

(Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K, 64/09 und 25 L 8/09)

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