Ein Kinderspielplatz ist für die Nachbarschaft zumutbar, so das Verwaltungsgericht Koblenz. Denn Spielplätze für Kinder sind wichtig, damit Kinder ungestört sich im Freien aufhalten und dadurch mit anderen Kindern spielerisch ihr Sozialverhalten trainieren können. Auswirkungen, die durch die Benutzung der Anlage entstehen, müssen durch die Nachbarschaft grundsätzlich hingenommen werden. (AZ: 1K 198/08)

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