Die geleistete Kaution des Mieters dient  nur zur reinen Sicherung des Vermieters, so dass Landgericht Darmstadt. Der Vermieter darf nicht, eine Aufrechnung  mit Ansprüchen erklären, die nur er für rechtens hält, die der Mieter aber ablehnt. Tritt so ein Fall ein, so darf der Mieter eine einstweilige Verfügung beantragen, dadurch wird dem Vermieter der Einzug der Kaution untersagt.

(Landgericht Darmstadt, 255 135/07, WuM 2008, 726)

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