Eine Klausel in einem Mietvertrag, in der ein Vermieter in Zeitabständen die Wohnung auf deren Zustand kontrollieren darf, ist ungültig. Eine Genehmigung zu Routine-Kontrollen ohne bestimmten Anlass ist rechtswidrig, so die Richter des Landgericht München.
(Landgericht München II, 1118/08)
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