Der zum 01.01.2012 festgelegte Basiszins liegt bei 0,12 Prozent. Der Basiszins ist der Bezugszins, um Verzugszinsen zu ermitteln. Bei Geschäften unter Privatleuten liegt der Verzugszins bei 5 Prozent (laut § 288 Absatz 1 BGB).
Bei Geschäften unter Geschäftsleuten liegt der Verzugszins 8 Prozent über dem Basiszins (§ 288 Absatz 2 BGB). Die nächste Anpassung des Basiszinses erfolgt zum 01.07.2012.
Der Basiszins wird jedes Jahr zum 01.01 und 01.07 ermittelt.
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