Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs ist ein generelles Hunde- und Katzenverbot im Mietvertrag unwirksam.

Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass eine Mietvertragsklausel, in der sich der Mieter verpflichtet, keine Hunde und Katzen zu halten, unwirksam sei (BGH VIII ZR 168/12). Laut Gericht benachteiligt eine solche Vertragsklausel den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos verbietet. So sei es immer eine Entscheidung im Einzelfall. Allerdings müssten die Interessen von Mieter, Vermieter und Nachbarn im Haus berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden. Laut Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes, darf der Vermieter aber nicht willkürlich und schematisch seine Zustimmung zur Hunde- oder Katzenhaltung verweigern.

Siebenkotten begrüßt das Urteil und erklärt weiterhin, dass nun vielen Mietern die Chance gegeben werde, einen Hund oder eine Katze in der Wohnung zu halten. „Es ist letztlich kein Grund ersichtlich, warum Mieter nicht einen kleinen Hund halten dürfen, wenn der niemanden im Haus stört und sich kein Nachbar beschwert“, so der Direktor des Deutschen Mieterbundes.

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