Bei der Bauabnahme prüft ein Bauherr, ob die von ihm in Auftrag gegebene Arbeit ordnungsgemäß erledigt wurde. Dafür bedient sich der Bauherr einem Abnahmeprotokoll, wo ggf. alle Mängel, Schäden oder unvollständige Arbeiten aufgelistet werden. Wichtig: Ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme läuft die Gewährleistungsfrist.

Ähnliche Beiträge

  • Positive Rahmenbedingungen für Immobilien Die Rahmenbedingungen für einen Immobilienerwerb in Deutschland sind derzeit so positiv wie schon lange nicht mehr. Die Verschuldungskrise hat für Bauherren und Eigenheimerwerber auch eine gute Seite. Seit sich die Krise in den […]
  • Wohnung als Seniorengerechte muss nicht Barrierefrei sein Laut einem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Koblenz muss eine Seniorengerechte Wohnung nicht komplett Barrierefrei sein, da sich keine Ableitung von Seniorengerecht herstellen lässt, dass eine Wohnung bestimmte Ausstattungsmerkmale […]
  • Ohne Bautagebuch kann Honorar gekürzt werden Ein Bautagebuch ist von einem Architekten zu führen, wenn er sich vertraglich zu einer Überwachung eines Baus gebunden hat. Laut dem Bundesgerichtshof (BGH) kann ein Bauherr ohne Führung eines Bautagebuchs das Honorar kürzen. In dem […]
  • KfW fördert Sanierungsmaßnahmen Ab dem März diesen Jahres gibt es ein neues Förderungsprogramm der KfW Bankgruppe zur Unterstützung energieeffizienter Sanierungsmaßnahmen. Die KfW Bankgruppe ist eine Förderbank, deren Interesse darin liegt, nachhaltige Verbesserung […]
  • Festpreis Als Festpreis wird ein vertraglich festgeschriebener Preis für eine bezugsfertige Immobilie bezeichnet. Somit kann ein Bauträger nicht im Nachhinein zusätzliches Geld vom Bauherr oder Käufer verlangen.
  • Bauleistungsversicherung Eine Bauleistungsversicherung schützt einen Bauherren vor Schäden während der Bauzeit an fertiggestellten Bauteilen, an Baustoffen und einzubauenden Gebäudeteilen. Die Bauleistungsversicherung schützt auch vor Folgeschäden durch […]
  • Transparente Abrechnungen von Baufirmen Um die vollzogenen Arbeiten der Baufirma zu überprüfen sollte sich der Bauherr transparente Stundenlohnabrechnungen von der Baufirma vorlegen lassen. Auf diese Weise kann der Bauherr überprüfen, ob die Baufirma möglicherweise […]
  • Schlüsselfertig Schlüsselfertig ist ein Übergabezustand eines Gebäudes an den Bauherrn. Soweit die Bauleistungsbeschreibung nichts anderes aussagt, ist das Gebäude nach Übergabe and den Bauherrn bezugsfertig. Das heißt, der Bauherr braucht keine […]
  • Bauherr Der Bauherr führt ein Bauvorhaben im eigenem Namen und auf eigene Rechnung durch.
  • Abnahmeprotokoll Hier werden die Ergebnisse der Abnahme dokumentiert. Das Protokoll wird von den beiden Vertragsparteien mit ihren Unterschriften bestätigt.