Um die vollzogenen Arbeiten der Baufirma zu überprüfen sollte sich der Bauherr transparente Stundenlohnabrechnungen von der Baufirma vorlegen lassen.

Auf diese Weise kann der Bauherr überprüfen, ob die Baufirma möglicherweise unwirtschaftlich gearbeitet oder zu viele Stunden abgerechnet hat. Laut Bundesgerichtshof (BGH) sind Baufirmen gegenüber dem Bauherren auf Verlangen dazu verpflichtet, dem Bauherren eine detaillierte Aufstellung zu liefern, aus der hervorgeht welche Leistungen sie in welcher Zeit erbracht hat.

Für die abgerechneten Arbeitsstunden gilt, dass sie den unter wirtschaftlicher Betriebsführung erforderlichen Arbeitsstunden entsprechen müssen (Az.: VII ZR 164/07).

Empfehlung:

Bauherren sollten mit der Baufirma vorab feste Höchstbeträge oder verbindliche Zeitrahmen für bestimmte Tätigkeiten vereinbaren.

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