Die Gerichtskosten sind ein Teil der Erwerbskosten, die beim Kauf einer Immobilie anfallen. Die Kosten werden vom Amtsgericht für die Eintragung und Umbuchung in das Grundbuch berechnet.

Die Kosten betragen zwischen 0,5 bis 1,0 Prozent vom Kaufpreis der Immobilie.

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