Löschungsbewilligung
Die Löschungsbewilligung wird durch den Gläubiger des jeweiligen Grundpfandrechts erteilt, z.B. durch die Rückzahlung eines Darlehns, dadurch wird dann das Grundpfandrecht im Grundbuch gelöscht.
Ohne eine Bewilligung durch den Gläubiger (meistens Banken oder Sparkassen) erfolgt keine Löschung. Eine Bewilligung wird durch eine Urkunde/öffentliches Dokument des Gläubiger erklärt und über einen Notar beim Grundbuch erfolgt dann die Löschung.
Arten der Löschungsbewilligung
Einzelne Löschungsbewilligung: Eine Einzelperson oder eine Organisation beantragt die Löschung eines bestimmten Eintrags oder einer bestimmten Information in einer Datenbank oder einem Register.
Generelle Löschungsbewilligung: Eine generelle Löschungsbewilligung gibt einer Person oder Organisation die Befugnis, alle Informationen über eine Person in einer bestimmten Datenbank oder einem Register zu löschen oder zu ändern.
Gesetzlich vorgeschriebene Löschungsbewilligung: Eine Löschungsbewilligung, die aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung erforderlich ist, um bestimmte Informationen zu löschen oder zu ändern. Zum Beispiel kann das Datenschutzgesetz in bestimmten Fällen eine Löschungsbewilligung erfordern, um personenbezogene Daten zu löschen.