Vermieter dürfen ihren Mietern wegen Eigenbedarfs kündigen, auch wenn sie die Immobilie nur zeitweise nutzen wollen.
Ein Vermieter hatte seiner langjährigen Mieterin 2010 gekündigt, weil er die Wohnung für Besuche bei seiner Tochter nutzen wollte. Den Angaben zufolge lebt diese mit ihrer Mutter in Berlin, während er mit seiner Familie in einer anderen Stadt wohnt.
Die Mieterin hatte sich dagegen gewehrt, dass ihr Vermieter die Immobilie nur als Zweitwohnung nutzen wollte und zog vor Gericht. Sie bekam in der ersten Instanz noch Recht, in der nächsten Instanz siegte dann der Wohnungseigentümer. Das Landgericht Berlin hielt seine Begründung, er brauche die Wohnung für spontane Kurzbesuche unter der Woche, für nachvollziehbar. Das Gericht entsprach damit der Räumungsklage und ließ eine Revision am Bundesgerichtshof (BGH) nicht zu.
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist demnach auch dann möglich, wenn der Vermieter die Wohnung nur zeitweise bzw. als Zweitwohnung nutzen will. Laut Richtern ist es nicht erforderlich, dass ein Vermieter die Wohnung ständig nutz. Er müsse daher auch nicht nachweisen, dass er oder seine Angehörigen zu wenig Wohnraum hätten.
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