Die Stadtverordnetenversammlung in Marburg hat eine neue Bausatzung verabschiedet. In der Satzung ist die Pflicht zur Nutzung von Solarenergie festgeschrieben. Die Neuregelung bezieht sich auf private und gewerbliche Neubauten. Des Weiteren gilt die Regelung für ältere Gebäude, die in einem größeren Maße umgebaut werden. Die Grenze bei Umbauten liegt bei 20 Prozent und bezieht sich auf die Erneuerung der Dachfläche. Die neue Regelung greift auch bei dem Austausch der Heizungsanlage oder einem Anbau.

Nur bei Gebäuden die im Schatten liegen, gilt eine Ausnahme. Die Bausatzung soll zum 1. Oktober 2008 in Kraft treten. Kritik kommt von den Gegnern der Satzung, da Einfamilienhausbesitzer mit Kosten von 6.000 Euro beim Bau einer Solaranlage rechnen müssen. Und bei Nichteinhaltung ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 1.000 Euro fällig wird.

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