Löschungsvormerkung
Eine Löschungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen, dadurch können Ansprüche gesichert werden, die ein Gläubiger gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks hat.
Eine Löschungsvormerkung wird im Grundbuch eingetragen, dadurch können Ansprüche gesichert werden, die ein Gläubiger gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks hat.