Mietnomaden – Sie sind der Alptraum der Vermieter und hinterlassen meist Mietschulden.
Wer träumt nicht gern vom Wohneigentum? Noch besser natürlich, wenn man nicht nur selbst in den eigenen vier Wänden wohnt, sondern als Altersabsicherung noch eine zweite Immobilie hat, die man gewinnbringend vermieten kann. Solche Modelle zur Steuerersparnis oder Altersabsicherung werden uns gerne von Finanzberatern vorgeschlagen. Einfach Vermieter werden und Monat für Monat gutes Geld kassieren!
Doch der Traum vom sicheren Einkommen kann leicht zum Alptraum werden. Nämlich dann, wenn man das Opfer eines so genannten Mietnomaden geworden ist, eines Mieters also, der die Wohnung zwar bewohnt, aber dafür keine Miete bezahlt. Hat man den Mietnomaden endlich aus seiner Wohnung vertrieben, dann bleibt man als Vermieter nicht nur auf den Mietschulden sitzen, sondern hat meist auch noch Anwalts- und Prozesskosten und im schlimmsten Fall, wenn der Mieter die Wohnung auch noch verwüstet hat, hohe Renovierungskosten zu tragen. Der Mietnomade aber ist dann spurlos verschwunden und sucht sich sein nächstes Opfer.
Verlässliche Angaben über die Zahl der Mietnomaden gibt es nicht, aber eines ist sicher: Ihre Zahl ist hoch und nimmt beständig zu. Sicherlich sind darunter auch Menschen, die ursprüngliche gar nicht die Absicht hatten, ihren Vermieter um die Miete zu prellen, sondern nur durch persönliche Umstände wie Krankheit, Arbeitslosigkeit und Scheidung einfach nicht mehr in der Lage sind, die Miete aufzubringen. Anders liegt der Fall aber bei Mietern, die seriös auftreten, oft teure Mietwohnungen beziehen, aber nie die Absicht hatten, Miete zu bezahlen, sondern einfach abwarten, bis sich ein gewisses Maß an Mietschulden angesammelt hat und dann bei Nacht und Nebel das Weite suchen.
Schutz vor Mietnomaden
Wie kann man sich nun als Vermieter vor einer solchen Katastrophe schützen? Sicherlich indem man bei jeder Vermietung ein gesundes Maß Misstrauen an den Tag legt. Ein teures Auto und modische Kleidung sagen nichts über die Zahlungsmoral des Mieters aus. Eine Selbstauskunft des Mieters, in der dieser seine Einkommenssituation offen legt und ein Datenabgleich mit dem Personalausweis, sind die Mindestanforderungen. Auch sollte man darauf bestehen, dass die erste Miete und die Kaution vor Bezug der Wohnung bezahlt werden. Ebenfalls empfehlenswert für Wohnungseigentümer ist eine Vermieterrechtsschutzversicherung, die im Falle eines Falles zumindest die Anwalts- und Gerichtskosten deckt.
Ist man doch in die Falle getappt, dann sollte man vor allem schnell handeln. Sobald der Mieter mehr als zwei Monatsmieten schuldig geblieben ist, sollte man als Vermieter aktiv werden, denn je schneller man rechtliche Schritte einleitet, desto schneller hat der Alptraum Mietnomade ein Ende.
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