Offene Immobilienfonds: Korrigierter Gesetzentwurf

Die Bundesregierung plant für Offene Immobilienfonds mit einer zweijährigen Übergangsfrist, das ab 2013 eine Kündigungsfrist von 12 Monaten bei Offenen Immobilienfonds gelten sollen. Neuanleger sollen erst nach einer Haltefrist von 2 Jahren ihre Anteile veräußern [...]