Teileigentum
Das Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen mit dem sich daraus ergebenen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
Das Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen mit dem sich daraus ergebenen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.