Das Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung mit dem sich daraus ergebenen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
Das Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung mit dem sich daraus ergebenen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
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