Das Eigentum Dritter wie Anlagen oder Einrichtungen gehören weder zum Sondereigentum noch zum Gemeinschaftseigentum. Beispiel: Stromzähler, Wasserzähler der Stadtwerke.

Ähnliche Beiträge

  • Sondereigentum Das Sondereigentum ist das Alleineigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum). Sondereigentum kann aber auch als Alleineigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) bestehen.
  • Teileigentum Das Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen mit dem sich daraus ergebenen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
  • München: Preise für Wohnimmobilien stagnieren Die Preise für Wohnimmobilien in München stagnieren aktuell auf hohem Niveau. Trotz weiter sehr starker Nachfrage verzeichnet der Münchner Immobilienmarkt leicht rückläufige Preise bei Bestandsimmobilien und Neubauten. Bundesweit, und […]
  • Eigentum&Wohnen 2012 Die Messe Eigentum&Wohnen findet Ende September 2012 statt. An den letzten 6 Veranstaltungen hatten rund 20.000 Besucher an der Messe teilgenommen. Die Eigentum&Wohnen, die nach eigenen Angaben größte Wohnimmobilien-Messe der […]
  • Jahresabrechnung Die Jahresabrechnung ist eine komplette Aufstellung der Abrechnung über die tatsächliche Ausgaben und Einnahmen der Verwaltung von gemeinschaftlichen Eigentum. Jeder Eigentümer erhält unter zugrundelage des Verteilungsschlüssels eine […]
  • Bruchteilseigentum Beim Bruchteilseigentum gehören mehreren Personen ein bestimmter Anteil (Bruchteil) an einem Gebäude oder Grundstück als selbständiges Recht.
  • Wohnungseigentum Das Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung mit dem sich daraus ergebenen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.
  • Gemeinschaftseigentum Zu dem Gemeinschaftseigentum gehört unabdingbar das Grundstück, die Anlagen, Einrichtungen und Teile des Gebäudes.
  • Gemeinschaftsordnung Die Gemeinschaftsordnung enthält Bestimmungen, die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt. Unter der Berücksichtigung der Besonderheit der jeweiligen Wohnanlage. So kann die Gemeinschaftsordnung Gebrauchsregeln zum […]
  • Immobilienmesse: Eigentum & Wohnen in München Die Immobilienmesse Eigentum & Wohnen findet vom 20.-23.03. 2009 in München statt. Der Veranstaltungsort ist die Event-Arena im Olympia-Park München. Die Öffnungszeiten sind am Freitag von 13.00-19.00 Uhr . Am Samstag und Sonntag ist […]