Die Geschossflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist.

Ähnliche Beiträge

  • Wohnungen an der Ostseeküste gefragt Wie der neue Marktbericht "Immobilienmarkt Ostdeutschland 2010" der TLG Immobilien bekannt gibt, ist der Immobilienmarkt in den Städten entlang der Ostseeküste weiter im Aufwind. Die steigende Beliebtheit der Region für Touristen […]
  • Penthouse Ein Penthouse erstreckt sich meistens über das gesamte oberstes Geschoss eines Gebäudes. Die Penthouse-Wohnungen sind meistens luxuriös ausgestattet und verfügen über eine Dachterrasse.
  • qm qm ist die Abkürzung für Quadratmeter. Eine weitere Abkürzung für Quadratmeter kann auch m² sein.
  • Vollgeschoss Ein Vollgeschoss ist bauordnungsrechtlich gesehen jedes Geschoss. In den meisten Landesbauordnungen ist eine Mindesthöhe von 2,30 m ein Vollgeschoss, wenn die Räume zum dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignet sein sollen.
  • Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung gibt die zulässige Bebauungsdichte des Grundstückes an. Die Bebauungsdichte ergibt sich aus der Überbauung eines konkreten Gebäudeteils und aus der Höhenentwicklung des errichteten Gebäudes auf dem […]
  • Grundflächenzahl (GRZ) Die Grundflächenzahl ist der Anteil eines Grundstückes der bebaut wird. Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter bebaute Grundfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist.
  • Bruttorauminhalt (BRI) Der Bruttorauminhalt wird durch die einzelnen Bruttogrundflächen (BGF) multipliziert mit der Höhe der Geschosse ermittelt.
  • Gewerbe: Vorauszahlungen nur bei Mietende rückvorderbar Bei einem Gewerbemietvertrag, kann der Mieter die Betriebskostenvorauszahlungen wegen nicht fristgerechter Abrechnung erst zurückfordern, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Auch beim Gewerbemietvertrag gilt die Abrechnungsfrist von […]
  • Darlehnszinsen können nicht immer abgesetzt werden Es gibt keinen steuerlichen Vorteil für ein Darlehn, das als Sicherung auf einer vermieteten Immobilie für ein gebautes und selbst genutztes Haus dient. Die entstehenden Schuldzinsen sind nicht von der Steuer absetzbar, da es keinen […]
  • Immobilienfonds: Keine Anteilsrücknahme bei Kanam Spezial Grundinvest Der Immobilienfonds Kanam Spezial Grundinvest wird für die kommenden drei Monate keine Anteile mehr zurücknehmen. Durch die Rückgabe von Anteilen eines Investors, fehlt die erforderliche Liquidität, so die Kanam Grund Spezialfondsgesellschaft.