Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Eigentümer eines stark sanierungsbedürftigen Gebäudes die Mietverträge der im Haus lebenden Mieter kündigen darf, wenn das Gebäude vom Eigentümer abgerissen werden soll und ein Neubau errichtet wird.  Die Baumaßnahme stellt eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes dar.

Die Sanierung mit der gleichzeitigen Fortsetzung des Mietverhältnisses wäre mit erheblichen Kosten verbunden und die restliche Nutzungsdauer des Gebäudes würde sich kaum verändern. Dadurch ist das Interesse des Eigentümers höher zu bewerten als das Bestandsinteresse der vorhandenen Mieter.

(BGH, Urteile v. 28.1.2009, VIII ZR 7/08, VIII ZR 8/08, VIII ZR 9/08)

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