Eigentümer von Wohngebäuden, können laut einem Gesetzentwurf des Bundeskabinett eine energetische Sanierung ab 2012 absetzen. Dies gilt für Wohngebäude, die vor 1995 errichtet wurden. Eigentümer sollen bei einem Zeitraum von 10 Jahren jährlich 10 Prozent der Aufwendungen steuerlich geltend machen können.

Diese Steuerminderung soll nur für Eigentümer gelten, die ihr Gebäude vermieten oder verpachten. Bei Selbstnutzung kann die energetische Sanierung als Sonderausgaben in gleicher Weise geltend gemacht werden.

Für die staatliche Förderung gilt als Voraussetzung, das durch die Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes deutlich reduziert wird.

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