Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit im Kataster. Des Weiteren ist das Flurstück ein Teil der Erdoberfläche und wird von einer in sich geschlossenen Linie umgeben und im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer geführt. Ein Grundstück besteht somit aus mindestens einem Flurstück, kann aber auch aus mehreren Flurstücken bestehen.
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