Beim Vorkaufsrecht erhalten Käufer bei Interesse das Recht, das Grundstück zu kaufen. Um das Vorkaufsrecht geltend machen zu können, muss dieses Recht in das Grundbuch eingetragen werden oder es wird vertraglich vereinbart, dann greift das Vorkaufsrecht, auch dann wenn ein Kaufvertrag mit einem Dritten geschlossen wurde. Es gibt neben dem privaten auch ein öffentliches Vorkaufsrecht an einem Grundstück.

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