Viele Mieter nutzen den Hausflur zum Abstellen von Gegenständen. Jedoch ist diese Nutzung im Allgemeinen nicht erlaubt.
Die Hausflure in Mietswohnungen werden regelmäßig von den Mietern dazu genutzt, Kinderwagen, Laufschuhe oder andere Gegenstände abzustellen, um in der eigenen Wohnung Platz zu sparen. Jedoch sei der Hausflur nicht Bestandteil des Mietverhältnisses, wie Claus Deese vom Mieterschutzbund gegenüber dem Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverbands (shz.de) mitteilte. Der Eigentümer müsse daher in den meisten Fällen nicht dulden, dass im Hausflur etwas abgestellt wird.
Vielmehr habe der Vermieter nach Aussage von Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz für die Verkehrssicherungspflicht im Hausflur Sorge zu tragen. Aus diesem Grund kann der Vermieter die Nutzung der Gemeinschaftsflächen, welche die des Hausflures einschließt, einschränken. Da der Flur und das Treppenhaus Fluchtwege sind, darf dort prinzipiell im Allgemeinen nichts abgestellt werden, gab Frank Luckhardt, Vorsitzender des Verbands deutscher Hausverwalter, zur Auskunft. Doch gibt es auch Ausnahmen: laut Rechtsprechung dürfen Rollatoren und Kinderwagen in den meisten Fällen im Hausflur stehen, weil sich nach Angaben von Claus Deese die Nutzer dieser Gegenstände in hilfsbedürftigen Situationen befinden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Hausflur groß genug ist und der Fluchtweg somit nicht behindert wird. Das Abstellen von Kinderwagen sollte nur vorübergehend sein. Fahrräder hingegen gehören als Transportmittel in die Wohnung oder in den Keller.
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