Die Jahresabrechnung ist eine komplette Aufstellung der Abrechnung über die tatsächliche Ausgaben und Einnahmen der Verwaltung von gemeinschaftlichen Eigentum.
Jeder Eigentümer erhält unter zugrundelage des Verteilungsschlüssels eine Einzelabrechnung. Die Jahresabrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres erstellt werden.
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