Der Mietspiegel stellt keine Festsetzung des Mietpreises dar. Der Mietspiegel dient nur als Richtlinie für Mieter und Vermieter zur Ermittlung und zum Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Werte aus dem Mietspiegel gelten nur für freifinanzierte und unmöblierte Wohnungen. Des Weiteren handelt es bei den Wertangaben beim Mietspiegel um den Quadratmeterpreis der Nettokaltmiete.
Der Mietspiegel kann in einen einfachen und qualifizierten Mietspiegel gegliedert werden.
Der einfache Mietspiegel liegt vor, wenn die Gemeinde oder ein Mietinteressenvertreter eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete erstellt. Der einfache Mietspiegel sollte alle 2 Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden.
Der qualifizierte Mietspiegel liegt vor, wenn der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde. Dazu muss er außerdem von der zuständigen Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt werden. Er ist alle 2 Jahre den Marktentwicklungen anzupassen und alle 4 Jahre komplett neu zu erstellen.
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