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21 06. 2009

Agio

Von |2009-12-05T19:38:01+02:0021.06.2009|Kategorien: Lexikon|Tags: , |0 Kommentare

Das Agio ist ein Aufgeld, das ein Darlehnsnehmer für die Bereitstellung eines Darlehns bezahlen muss. Bei einem Darlehn ist es meistens ein Aufschlag auf den Nominalbetrag des Darlehns.

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