Erhaltungssatzung

Exisitiert eine sogenannte Erhaltungssatzung, kann keine höherwertige Nutzung des Grundstückes genehmigt werden. Da der Schutz der vorhandenen Bausubstanz, der Schutz der ansässigen Wohnbevölkerung oder die Sozialverträglichkeit im Vordergrund steht. Daher sollte geprüft werden, ob eine [...]