Erwerberkosten
Die Erwerberkosten werden auch als Kaufnebenkosten bezeichnet. Diese Kosten fallen beim Kauf einer Immobilie und eines unbebauten Grundstückes als Grundbuchkosten, Notarkosten und als Grunderwerbsteuer an.
Die Erwerberkosten werden auch als Kaufnebenkosten bezeichnet. Diese Kosten fallen beim Kauf einer Immobilie und eines unbebauten Grundstückes als Grundbuchkosten, Notarkosten und als Grunderwerbsteuer an.